Byte Commander® · Website
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die öffentliche Unternehmenswebsite unter der Dachmarke Byte Commander® einschließlich der Themenbereiche Elinta & Automation (Schmitz Intralogistik GmbH) und BC Charge & Digital (Byte Commander GmbH).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. den WCAG 2.1/2.2-Kriterien der Stufe AA. Wir haben technische Maßnahmen umgesetzt (Skip-Link, Tastaturfokus, reduzierte Bewegung, Kontrastanpassungen, semantische Navigation) und arbeiten an weiteren Verbesserungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit können folgende Einschränkungen bestehen:
- Einzelne dekorative oder markenbezogene Farbkontraste (z. B. dezente Labels) können unter dem AA-Mindestkontrast liegen.
- Die sticky Mobile-Kontaktleiste kann auf kleinen Viewports Inhalte am unteren Rand überdecken – auf rechtlichen Seiten ist sie ausgeblendet.
- Externe Ziele (E-Mail-/Telefon-Links) unterliegen der Darstellung des jeweiligen Geräts bzw. Clients.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 5. August 2026 erstellt und am 5. August 2026 zuletzt überprüft. Grundlage war eine Selbsteinschätzung anhand der WCAG 2.1/2.2 AA sowie eine manuelle Prüfung von Struktur, Tastaturbedienung und Kontrast.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem barrierefreien Format benötigen, melden Sie sich bitte:
E-Mail: info@byte-commander.de
Telefon: +49 (0) 34292 43340
Post: Grüner Weg 3, 04827 Machern
Bitte beschreiben Sie die Seite und das Problem möglichst genau. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Mitteilung zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Hinweis: Ob und in welchem Umfang das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf dieses Unternehmensangebot anwendbar ist, hängt vom konkreten Dienstleistungsmodell ab. Diese Erklärung stellen wir unabhängig davon bereit.
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